Die professionelle Kindertagespflege bei Tagesmüttern ist, wie der Kindergarten auch, ein offizielles staatliches Angebot. Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt). Die Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagesmütter richtet sich nach dem offiziellen Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die Arbeit in der Kindertagespflege erfolgt in engem Kontakt mit dem Jugendamt, das als ständiger Ansprechpartner und zugleich Kontrollinstanz in Erscheinung tritt.
Die Besonderheit der Kindertagespflege bei Tagesmüttern liegt in der überschaubaren Gruppengröße. Aus pädagogischer Sicht sind die Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren in einer Kleingruppe ideal. Somit können Tagesmütter intensiv und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen und es als konstante Bezugsperson spielerisch fördern. Darüber hinaus erleichtert Ihnen die hohe Flexibilität der Kindertagespflege die Organisation des familiären Alltags und die grundlegende Betreuung Ihres Kindes.
PROFESSIONALITÄT: Die Betreuung in der Kindertagespflege erfolgt ausschließlich durch eine qualifizierte Tagesmutter.
KLEINE GRUPPEN: Betreuungsgruppen von maximal 5 Kindern pro Tagesmutter sind für die Entwicklung von Kindern bis 3 Jahren ideal und ermöglichen so den Kontakt zu einer festen Bezugsperson.
STAATLICHE FÖRDERUNG: Die Kindertagespflege ist ein offizielles Betreuungsangebot der Kommunen und wird vom Jugendamt unterstützt und überwacht.
INDIVIDUELLE LÖSUNGEN: Die Flexibilität der Kindertagespflege garantiert, dass die Bedürfnisse des Kindes und die Ansprüche der Eltern im besonderen Maße berücksichtigt werden.